Antworten auf die wichtigsten Fragen zur österreichischen Mautvignette
Ja, alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen, die österreichische Autobahnen oder Schnellstraßen nutzen, benötigen eine gültige Vignette – unabhängig von der Nationalität des Fahrers. Es gibt keine Ausnahmen für Touristen. Die günstigste Option für kurze Besuche ist die 10-Tages-Vignette für 9,90 Euro (digital).
Ja, die digitale Vignette kann ausschließlich online über die offizielle ASFINAG-Website (asfinag.at) oder die ASFINAG-App erworben werden. Sie wird am Kennzeichen Ihres Fahrzeugs registriert und ist ab dem gewählten Startdatum gültig. Eine Bestätigung erhalten Sie per E-Mail.
Die digitale Vignette ist am Kennzeichen gespeichert und wird elektronisch kontrolliert – kein Aufkleben nötig. Sie ist etwas günstiger. Die Klebevignette ist ein physischer Aufkleber für die Windschutzscheibe, sofort gültig und auch ohne Internet erhältlich. Beide sind rechtlich gleichwertig.
Die Jahresvignette gilt nicht für ein Kalenderjahr, sondern für 14 Monate: vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des übernächsten Jahres. Beispiel: Die Jahresvignette 2025 gilt vom 1. Dezember 2024 bis 31. Januar 2026.
Eine falsch angebrachte Klebevignette (z.B. außen auf der Scheibe, am Rückspiegel oder nicht sichtbar) gilt als ungültig. Bei einer Kontrolle kann die Ersatzmaut von 240 Euro fällig werden. Bringen Sie die Vignette immer innen an der Windschutzscheibe an, links oben, gut sichtbar von außen.
Ja, Anhänger sind durch die Vignette des Zugfahrzeugs abgedeckt. Sie benötigen keine eigene Vignette für den Anhänger. Wichtig: Das Zugfahrzeug muss eine gültige Vignette haben. Für Wohnwagen und Anhänger über 3,5t gelten andere Regelungen.
Nein. Die digitale Vignette ist fest an das eingetragene Kennzeichen gebunden und kann nicht übertragen werden. Die Klebevignette darf ebenfalls nicht von einem Fahrzeug auf ein anderes übertragen werden – sie wird dabei zerstört und gilt als ungültig.
Sondermautstrecken sind bestimmte Tunnel und Gebirgsabschnitte, für die zusätzlich zur Vignette eine eigene Maut erhoben wird. Sie sind durch Beschilderung und Mautstationen gekennzeichnet. Bekannte Beispiele: Arlbergtunnel, Brennerautobahn, Tauernautobahn, Karawankentunnel.
Sie können die Gültigkeit Ihrer digitalen Vignette jederzeit auf der ASFINAG-Website unter 'Vignettenabfrage' mit Ihrem Kennzeichen prüfen. Alternativ können Sie die ASFINAG-App verwenden. Bewahren Sie auch die Bestätigungs-E-Mail auf.
Wenn Sie eine Ersatzmaut von 240 Euro erhalten haben, können Sie diese innerhalb von 4 Wochen bezahlen. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Kontrolle fehlerhaft war (z.B. bei einer gültigen digitalen Vignette), können Sie Einspruch erheben. Kontaktieren Sie dazu die ASFINAG direkt und halten Sie alle Nachweise bereit.
Ja, folgende Fahrzeuge sind von der Vignettenpflicht befreit: Fahrzeuge über 3,5t (GO-Box-Pflicht), Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Rettung, Militär), Fahrzeuge mit Sondergenehmigung. Elektrofahrzeuge sind NICHT generell befreit.
Beschwerden zur Mautkontrolle können direkt bei der ASFINAG eingereicht werden (per Post, E-Mail oder Online-Formular). Bei rechtlichen Streitigkeiten ist die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde am Ort der Kontrolle zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu Richtlinien und Beschwerden.
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